
Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes im Mittelmeer
Um die maritime Sicherheit im Mittelmeerraum weiter zu gewährleisten, beabsichtigt die Bundesregierung, den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der NATO-Mission „Sea Guardian“ fortzusetzen. In einem kürzlich gestellten Antrag wurde vorgeschlagen, dass bis zu 550 Soldatinnen und Soldaten für Aufgaben wie die Seeraumüberwachung, den Austausch von Lagebildern, den maritimen Kampf gegen den Terrorismus sowie die Eindämmung des Waffenschmuggels bereitgestellt werden.
Der Einsatz dient laut Angaben der Regierung dazu, die Sicherheit im Mittelmeer zu stärken. Außerdem unterstreicht die Mission die völkerrechtliche Verpflichtung, Schiffbrüchigen Hilfe zu leisten. Das Einsatzgebiet erstreckt sich über das Mittelmeer außerhalb der Küstenmeere, die Straße von Gibraltar und die dafür relevanten Luftkorridore. Wenn es zu Operationen in Küstenmeeren kommt, erfolgt dies nur mit Zustimmung der angrenzenden Staaten. Ist der betreffende Anrainerstaat kein NATO-Mitglied, wird zusätzlich ein Beschluss des Nordatlantikrates sowie die Zustimmung des deutschen Bundestages benötigt.
Die rechtlichen Grundlagen für diese Operation beruhen auf verschiedenen NATO-Beschlüssen seit 2016 und den Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Dazu zählt insbesondere die Resolution 2292 aus dem Jahr 2016, deren Gültigkeit aktuell bis zur Resolution 2733 (2024) verlängert wurde.
Für die Fortsetzung des Einsatzes entstehen einsatzbedingte Zusatzkosten von etwa 0,9 Millionen Euro. Das neu vorgeschlagene Mandat ist bis Ende November 2025 befristet. Diese Maßnahme zeigt das Engagement Deutschlands für regionale Stabilität und Sicherheit.
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